Schallschutzdämmung

Fluglärm nervt nicht nur die Anwohner sondern kann langfristig auch zu körperlichen Schäden führen. Schlaf- und Konzentrationsstörungen sind meist die Folge von Dauerlärm . Aber auch Krankheiten, wie Herzkreislaufstörungen, können bei einer Dauerbelastung entstehen.

Fluglärm Schallschutz DämmungEtwa 60 dB entsprechen dem Lärm beim Überflug einer Verkehrsmaschine in 1500m. 80 dB entstehen beim Start eines Düsenflugzeugs bei einer Entfernung von ca. 300m. Dieser Wert steigt bei 40m Entfernung auf 140 dB. Zum Vergleich: Das Martinshorn eines vorbeifahrenden Rettungsfahrzeuges erzeugt 120 dB in 100m Entfernung.

Abhilfe kann eine Schallschutzdämmung bieten. Unsere Dämmstoffe sind hoch schalldämmend und in vielen Bereichen, wie zum Beispiel Wänden, Decken, Dachschrägen und Schächten einsetzbar. Eine ca. 100mm starke Dämmung mit Paroc BLT 5 oder Thermocel kann eine zusätzliche Schallreduzierung um ca. 3 bis 6 dB erreichen.

Das Fluglärmgesetz erlaubt in der Nacht 55 dBA Dauerlärm, am Tag 65 dBA. Im Haus- und Wohnungsbau gelten Mindestanforderungen, die der Schallschutz aktuell erfüllen muss. Diese werden in der DIN 4109 erläutert (Merkblatt „Schallschutz nach DIN 4109“ der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau, DGfM: http://www.dgfm.de/fileadmin/downloads/04_Merkblaetter/Schallschutz.pdf).

Hier erfahren Sie mehr zu einzelnen Lärmgrenzen und Möglichkeiten der Schalldämmung mit Einblasdämmstoffen.

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